Sie wollen als Hartz-IV-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen?
Das Jobcenter kann die Kosten für den Umzug übernehmen, wenn Sie gute Gründe haben und rechtzeitig einen Antrag stellen. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie hier!
Kostenübernahme des Umzuges durch das Jobcenter / ARGE
Wenn Sie von Hartz IV leben und umziehen wollen, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten in folgenden Fällen:
drei unterschiedliche Kostenvoranschläge müssen Sie einholen und dem Jobcenter einreichen. Sind die Leistungsinhalte der Wettbewerber vergleichbar, ist regelmäßig dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben. Kommt der Leistungsbezieher dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen verweigern.
Folgende Kostenpositionen können vom Jobcenter übernommen werden
Übernahme der Lagerkosten
In dem Fall, dass in der neuen Wohnung nicht ausreichend Platz für alle persönlichen Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens (Schrank, Regal, Kleidung, Wäsche, Geschirr etc.) ist, haben Hartz IV Empfänger Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Lagerraum (BSG Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 1/08 R).
Wie beantrage ich Umzugskosten bei der Arge?
Das Jobcenter stellt Ihnen Formulare für Ihren Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen sagen kann, ob eventuell auch ein formloser Antrag reicht. Manche Formulare stehen auch als Download auf den Internetseiten der Jobcenter zur Verfügung.
Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung und unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot schnellstmöglich.
Auf Wunsch bauen wir Ihre Möbel auf, montieren die Küche und übernehmen gerne weitere Tätigkeiten, um Sie zu entlasten und Ihnen so einen angenehmen und entspannten Start in Ihr neues Lebensumfeld zu ermöglichen.
Diese Optionen können als Komplettumzug gebucht werden. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch einzelne Punkte abwählen. So entsteht ein perfekt auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Umzugsangebot.